Die Alarmierung im Gefahrenfall erfolgt dabei entweder am alarmgebenden Rauchwarnmelder selbst, bzw. an die mit ihm vernetzten Rauchwarnmelder, oder aber an einer zentralen Stelle (GMA).
Auch hier ist eine Weiterleitung dieser Meldungen auf unsere Notruf- und Serviceleitstelle möglich und bietet Ihnen rund um die Uhr ein hohes Maß an Sicherheit.
In vielen Bundesländern ist dafür eine verbindliche und im Baurecht verankerte Regelung in Kraft getreten. Mehr erfahren Sie hier: www.rauchmelderpflicht.eu
Brände verursachen Jahr für Jahr allein in Deutschland Milliarden Euro an Sachschaden bei Privatobjekten; viel schlimmer ist jedoch, dass darüber hinaus auch Menschen durch Brände umkommen. Mit einem Feuermelder könnten solche Unglücksfälle verhindert werden: Am gefährlichsten sind in erster Linie die giftigen Gase, die bei Bränden entstehen. Diese überraschen viele Opfer im Schlaf. Die einzige Möglichkeit, den Schaden gering zu halten, ist die frühzeitige Erkennung und Meldung eines Feuers.
Es gibt Sicherheitstechnik für alle Ausbaustufen – vom batteriebetriebenen Rauchmelder für einzelne Zimmer in der Privatwohnung bis hin zur Sicherheits- und Brandmelderzentrale für Großunternehmen.